Im Jahr 2023 wird das Thema Ernährung beim Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. nochmal auf eine ganz andere Weise angegangen. Da eine ernährungsmedizinische Therapie zur Behandlung einer Erkrankung maßgeblich beitragen kann, ist es nun – bei entsprechenden Indikationen – möglich, eine Ernährungstherapie durch eine zertifizierte Fachkraft mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Eure Ernährungstherapie auf einen Bilck
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die Abrechnung durch die Krankenkasse beruft sich auf § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, nach welchem eine Ernährungsberatung als Sekundär- und Tertiärprävention zur unterstützenden Behandlung einer Erkrankung dient. Je nach Krankenkasse werden so bis zu 80 % der Kosten erstattet.
So helfen wir Euch
Der Patient oder die Patientin wird in der Regel zwischen drei und sechs Monaten von unserer Diätassistentin begleitet. Die Therapie setzt sich aus fünf oder zehn Beratungsterminen mit individuellen Beratungsinhalten zusammen. Diese umfassen unter anderem die Erstellung von Ernährungsplänen und Rezepten, die Auswertung von Ernährungsprotokollen, die Erfassung und Kalkulation des Energie- und Nährstoffbedarfs, Einkaufstraining, die Durchführung einer Körperanalyse und ein Abschlussgespräch. Auf Wunsch kann der Therapieverlauf für den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin selbstverständlich auch in Form eines Kurzberichts dokumentiert werden.
Die Kostenübersicht
Die regulären Kosten für die Vereinsmitglieder berufen sich bei Abschluss eines 3-Monat-Pakets (5 Termine) auf insgesamt 380 Euro und bei Abschluss eines 6-Monat-Pakets (10 Termine) auf insgesamt 730 Euro.
Bei welchen Erkrankungen kann mir mein Arzt oder meine Ärztin eine Ernährungstherapie verschreiben?
Tatsächlich kann bei sehr vielen Diagnosen eine ernährungstherapeutische Behandlung vom Arzt verordnet werden. Indikative Erkrankungen für eine Ernährungsberatung mit Beteiligung der Krankenkassen sind unter anderem Übergewicht und Adipositas, Diabetes mellitus, sämtliche Magen-Darm- sowie Herzkreislauferkrankungen, Essstörungen, Krebserkrankungen aller Art, Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten oder Erkrankungen der Leber und Bauchspeicheldrüse.
Trifft das auf Euch zu?
Voraussetzung für die Ernährungstherapie ist zuerst eine vorliegende Diagnose. Des Weiteren werden für die Krankenkasse ein Kostenvoranschlag sowie die Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin benötigt. Die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung kann vom Hausarzt bzw. von der Hausärztin oder einem Facharzt bzw. einer Fachärztin (GynäkologIn, DiabetologIn, GastroenterologIn etc.) ausgestellt werden. Das Budget des Arztes oder der Ärztin wird von der Ausstellung der Bescheinigung nicht belastet. Liegt die entsprechende Indikation sowie die Bescheinigung vor, sollte sich bei der Krankenkasse über die Höhe der Kostenübernahme informiert werden. Ist die Entscheidung für die Ernährungstherapie dann endgültig gefallen, leistet der Patient oder die Patientin einen Kostenvoranschlag und kann anschließend die Termine mit unserer Diätassistentin individuell festlegen. Vor dem ersten Termin werden Kostenvoranschlag gemeinsam mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Die Rückerstattung der Kosten erfolgt dann nach dem finalen Therapiegespräch.
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